WIR HELFEN IHNEN STEUERN ZU SPAREN DURCH HÖHERE ABSCHREIBUNG AUF IHRER IMMOBILIE ​

MIT UNSEREM GUTACHTEN BERECHNEN WIR DIE WIRTSCHAFTLICHE RESTNUTZUNGSDAUER IHRER IMMOBILIE UND VERHELFEN IHNEN SO ZU EINER HÖHEREN ABSCHREIBUNG

GUTACHTEN ÜBER DIE RESTNUTZUNGSDAUER FÜR IHRE IMMOBILIE

IHRE VORTEILE DURCH UNSERE ZUSAMMENARBEIT

Kostenlose Erstbewertung

Mit nur wenigen Informationen können wir eine ungefähre Schätzung der verbleibenden Nutzungsdauer Ihrer Immobilie liefern. Wir benötigen nur grundlegende Daten über das Gebäude, um Ihnen einen unverbindlichen Schätzwert zu nennen.

Sachverständigen-Gutachten ab 714 €

Um eine höhere steuerliche Abschreibung aufgrund einer kürzeren Nutzungsdauer Ihrer Immobilie zu begründen, ist ein detailliertes Sachverständigengutachten über das Gebäude erforderlich.

Expertenbewertung

Unsere Sachverständigen sind geprüft, zertifiziert und bringen jahrelange Expertise bei der Erstellung von Gutachten über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer von Immobilien mit.

Geld-zurück-Garantie*

Unser Support umfasst auch alle Fragen Ihres Finanzamts, Anpassungen des Gutachtens an Ihre individuelle Situation sowie den Einspruch.

*greift nur bei einer kompletten Ablehnung, nicht bei einer Anpassung der Restnutzungsdauer

AUSGANGSLAGE

IHRE VORTEILE DURCH UNSERE ZUSAMMENARBEIT

Immobilien werden vom Finanzamt standardmäßig mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren bewertet. Daraus folgt, dass die jährliche Abschreibung 2% beträgt. Grundsätzlich sind höhere Abschreibungen möglich, wenn eine kürzere Restnutzungsdauer der Immobilie nachgewiesen wird. Unser Gutachten über die Restnutzungsdauer bewertet alle wirtschaftlichen und technischen Aspekte, welche die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie beeinflussen. 

Eine kürzere Restnutzungsdauer führt zu einer höheren Abschreibung.

In den meisten Fällen liegt diese bei 4-9% des Gebäudewertes, welche Sie mit Hilfe unseres Gutachtens gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Daraus folgen Steuerersparnisse für die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes.

Unsere Restnutzungswertgutachten werden vom Finanzamt erfolgreich anerkannt und Sie sparen mit einer einmaligen Investition langfristig viele tausend Euro Steuern pro Jahr!

Im Folgenden wird Ihnen ein Rechenbeispiel erläutert.

RECHENBEISPIEL ZUR STEUERERSPARNIS

BEI REDUZIERTER RESTNUTZUNGSDAUER (RND)

AKTUELL

NACH DEM GUTACHTEN

Immobilienwert
(Gebäude ohne Grundstück)

400.000,00 

400.000,00

Nutzungsdauer
in Jahren

50

20

Bisherige Abschreibung
pro Jahr

2,00 %

5,00 %

jährliche  
Abschreibung

8.000,00 €

20.000,00 €

Einkommen-steuersatz Beispiel

42,00 %

Reduzierung des zu  versteuernden Einkommens

12.000,00 €

Steuerersparnis pro Jahr

5.040,00 €

In diesem Beispiel würden Sie in den nächsten 20 Jahren mithilfe unseres Gutachtens von 100.800,00 € an Steuerersparnissen profitieren.

VON WIE VIEL STEUERN KÖNNEN SIE PROFITIEREN?

Lassen Sie uns das jetzt herausfinden! 

Fakten und Gegenwärtige Rechtsprechung!

Restwertgutachten zur Erhöhung der Gebäudeabschreibung

Finanzgericht Münster

1 K 1741/18 E

„Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens seitens des Klägers nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer. Wählt ein Steuerpflichtiger oder ein beauftragter Sachverständiger aus nachvollziehbaren Gründen eine andere Nachweismethode, kann diese Grundlage für eine Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer sein."

BFH Urteil v. 28.07.2021

IX R 25/19

"Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 28.07.2021 IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108)."

FG Köln Urteil v. 23.03.2022

6 K 923/20

"Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint."

UNSER ABLAUF

DAMIT SIE VON STEUERVORTEILEN PROFITIEREN!

VORABPRÜFUNG

Schritt 1
  • Füllen Sie das Formular zur Erstbewertung aus, damit wir Ihnen eine erste Einschätzung geben können, ob eine Neubewertung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie für Sie sinnvoll ist.
KOSTEnLOS!

AfA-Gutachten

Schritt 2
  • Wenn Sie von der Steuerersparnis profitieren wollen, muss ein detailliertes Gutachten für das Gebäude erstellt werden. Senden Sie uns dazu im zweiten Schritt die Auftragsbestätigung, damit wir mit der Erstellung Ihres Gutachtens beginnen können.

Begutachtung durch Experten

Schritt 3
  • Von nun an brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Wir erstellen für Sie das AfA-Gutachten und ermitteln so die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie sowie die neue Abschreibung pro Jahr.

Zusammenarbeit mit Steuerberater

Schritt 4
  • Bei Bedarf nehmen wir den Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf, um das Gutachten bestmöglich auf Ihren individuellen Fall abzustimmen sowie den geeigneten Bewertungsstichtag oder andere Details zu klären.

FAQ zum "AfA-Gutachten"
zur Anpassung der Restnutzungsdauer

Immobilieneigentümer, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, müssen diese Einnahmen natürlich versteuern. Mit der Erhöhung der Gebäudeabschreibung kann das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden, da die Abschreibung in der Steuererklärung als Aufwand geltend gemacht werden kann. In der Regel beträgt der Abschreibungssatz 2 %. Die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND) eines Gebäudes kann allerdings in einem Gutachten individuell ermittelt werden.

Eine Begutachtung macht grundsätzlich nur dann Sinn, wenn das Gebäude aufgrund seines Alters und Modernisierungsgrades eine Restnutzungsdauer von weniger als 50 Jahren hat. Handelt es sich um ein noch verhältnismäßig junges oder umfangreich modernisiertes (bzw. saniertes) Gebäude, kann eine Restnutzungsdauer, die unter den üblichen 50 Jahren liegt, nicht ermittelt werden. Die Bewertung ist demnach insbesondere für Gebäude sinnvoll, die wirtschaftlich veraltet sind und nicht in wesentlichen Teilen umfassend modernisiert wurden.

Das Berechnungsmodell zur Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer findet sich in Anlage 4 der Sachwertrichtlinie 2012 bzw. Anlage 2 der ImmoWertV. 2021.

Bewertet werden nach diesem Modell der Modernisierungsgrad des Daches (einschließlich der Verbesserung der Wärmedämmung), der Fenster und Außentüren, der Rohrleitungssysteme, der Heizungsanlage, der Wärmedämmung der Außenwände, der Bäder, des Innenausbaus (z. B. Decken, Böden und Treppen) und eine wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung. Dabei werden einzelne Modernisierungselemente unterschiedlich gewichtet.

In der Regel hängt dies in erster Linie von Ihrem Objekt und den dazu vorhandenen Unterlagen und Informationen ab. Für die Erstellung des Gutachtens zur Ermittlung der Restnutzungsdauer (ohne Bewertung) kann es ausreichend sein, wenn das Gutachten auf der Grundlage detaillierter Informationen und Unterlagen erstellt wird.

Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei. Bislang wurde keiner der von uns formulierten Einsprüche abgelehnt. Daher versprechen wir Ihnen für alle ab 01.05.2022 beauftragten Gutachten eine 100%ige Geld-zurück-Garantie bei Ablehnung des von uns formulierten Einspruches. Voraussetzung für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Wir finanzieren den Finanzgerichtsprozess und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe des Streitwertes bzw. anteilig bei teilweisem Obsiegen (i.d.R. Ihre Steuerersparnis über 3 Jahre).

Die Kosten können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Worauf warten Sie noch?

Ermitteln Sie jetzt die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie und profitieren Sie in den nächsten Jahrzehnten von Steuervorteilen!

Wir haben Ihnen gezeigt, wie Sie mit unserer Methode in den nächsten Jahren Steuern sparen können, indem Sie die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie ermitteln und die Abschreibung anpassen.

Da bleibt eigentlich nur noch eine Frage offen:

Können wir Ihnen helfen, Ihre Abschreibung anzupassen und Steuern zu sparen?

Lassen Sie uns dieser Frage in einer unverbindlichen Erstberatung nachgehen. Klicken Sie auf die Schaltfläche, um eine Schätzung für Ihre Immobilie zu erhalten.